EILMELDUNG: Neureligiöser, nationalsozialistischer Putsch der Organe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland führt automatisch zum Widerstandsrecht der Bürger (rechtliche Notstandslage)

Jura kann erkenntnisreich sein – Staatsstreich der Organe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland auf völkerrechtlicher Ebene (von Dominik Storr, Rechtsanwalt; Fassung vom 20.02.2020)

Dieser Text kann gerne benutzt werden, um hoheitliche Stellen von Bund und Ländern der Bundesrepublik Deutschland in Kenntnis zu setzen über diesen Sachverhalt. Und bitte jeder, der seine Glaubensfreiheit retten möchte, in seinem eigenen Namen und eigenen Interesse (von Dominik Storr, Rechtsanwalt; Erstfassung vom 14.02.2020, aktuelle Fassung vom 20.02.2020; dieser Beitrag entstand wegen der Dringlichkeit äußerst kurzfristig. Die Ergänzungen dieses Textes schaden nicht. Da sich daran nachvollziehen lässt, dass es sich vorliegend nicht um ideelle Absichten in Form eines blanken Musterschreibens handelt, sondern um die logische Weiterentwicklung dessen, welch gravierender Bruch des Kerngehalts des Grundgesetzes von den Organen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aus objektiver Sicht begangen wurde. Jeder einzelne sowie ideelle Gruppen sollten dringlich davon absehen, diesen Sachverhalt für unseriöse Absichten oder Rachegedanken zu instrumentalisieren. Vorliegend steht die objektive Sicherung der Grund- und Menschenrechte der Bevölkerung im Vordergrund und nicht das subjektive Interesse von Einzelnen oder ideellen Gruppen, politische und/oder religiöse Ziele durchzusetzen und/oder jemanden dafür moralisch zu verurteilen und/oder abzustrafen)

Nach § 1 BRAO ist der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Der Autor dieses Beitrags ist deshalb als Rechtsanwalt verpflichtet, diesen Sachverhalt nach Kenntniserlangung öffentlich zugänglich zu machen.

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Neureligiöser, nationalsozialistischer Putsch der Organe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland führt automatisch zum Widerstandsrecht der Bürger (rechtliche Notstandslage)

Die Organe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland haben trotz der schlechten Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus radikalen Bereichen der Theosophie über die Hintertüre einer halb verschleierten Ebene des Völkerrechts erneut Entscheidungsbefugnisse eingeräumt. Noch dazu ausschließlich weltliche Angelegenheiten betreffend, und dies seit vielen Jahren nicht nur in Bund und Ländern der Bundesrepublik Deutschland, sondern weltweit. Verbindung von Staat und Religion durch eine deshalb gegründete napoleonisch-geprägte Institution über eine Hintertüre.

Der Staat Bundesrepublik Deutschland und der damit gesetzlich verbundene Überstaat der Vereinten Nationen samt Institution als Kirche und einheitliche Weltreligion namens Theosophie. Seit Jahrzehnten belebt, erprobt und etabliert durch die neureligiösen Kräfte.

„World Religion in a New Era“ (Link zur Webseite des Lucis Trust)

In gemeinsamer Kooperation mit den Organen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Lucis Trust als Berater im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen deckt die gesamte Menschheitsvorsorge logistisch und organisatorisch ab.

Bruch der Werteordnung und des Kerngehalts des Grundgesetzes (u.a. Glaubensfreiheit und Trennung von Kirche und Staat), gleichbedeutend mit dem Bruch der sog. „Ewigkeitsklausel“ des Art. 79 Abs. 3 GG (s.u.), durch die Organe des Grundgesetzes, was für die Bewohner des Bundesgebiets eine rechtliche Notstandslage begründet.

Deutschland verschweigt dies seinen Bürgern, die das alles bezahlen müssen: Aufbau der Vereinten Nationen. Daran lässt sich jedoch erkennen, wie mächtig der Rat Wirtschaft und Soziales ist, der vom religiösen und „bürgerfreundlichen“ Lucis Trust beraten wird:

„Der Wirtschafts- und Sozialrat ist das zentrale koordinierende Organ der Vereinten Nationen. Er ist Bindeglied zwischen der Politikebene der Generalversammlung und den Entwicklungstätigkeiten der nachstehenden Institutionen.“

I.

Die Vereinten Nationen sind primär ein Verwaltungsapparat, der mit Kompetenzen aus Spezialbereichen gefüllt wird. Deshalb noch bedeutender zu sehen der religiöse Einfluss des „Lucis Trust“, benannt nach „Lucifer“. Dieser offiziell im „Beraterstatus im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen“. Religiöse Beratung von Verwaltungseinheiten in für die Bevölkerung essenziellen weltlichen Bereichen.

Über die Nichtregierungsorganisation (NGO) Weltweiter Guter Wille Mitwirkung in der Öffentlichkeitsabteilung der Vereinten Nationen. Dazu nicht näher benannte Unterstützungsarbeit für UN Programme.

Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council, ECOSOC) zählt zu den fünf Hauptorganen der Vereinten Nationen.

„Als zentral koordinierende Organ der Vereinten Nationen fungiert er zwischen der Politikebene der Generalversammlung und den Entwicklungstätigkeiten der nachstehenden Institutionen als Bindeglied. Der Wirtschafts- und Sozialrat besteht seit 1946 und ist ein Gründungsmitglied der Charta der Vereinten Nationen.“

„Im Rat werden weltweite wirtschaftliche, soziale und ökologische Herausforderungen diskutiert und debattiert, und politische Empfehlungen ausgegeben. Er trägt eine große Verantwortung für rund 70% der personellen und finanziellen Ressourcen des gesamten UN-Systems, darunter 14 Sonderorganisationen, 10 funktionalen Kommissionen und fünf regionalen Kommissionen. Berichte an die Generalversammlung werden dem Wirtschafts- und Sozialrat unter anderem vorgelegt von dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, den Weltbevölkerungsfonds, dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und dem Weltkinderhilfswerk.“

 

Geld ist die Manifestation von Energie. Alle Energie kann auf verschiedene Weise angewandt werden, da sie an und für sich eine unpersönliche und blinde Kraft ist…….

 Alice Bailey

II.

Alice Bailey war eine ganz bekannte Theosophin und Esoterikerin. Gestalterin der esoterischen Schule (esoteric philosophy) und Aushängeschild des Okkultismus (occult meditation). Um die Theosophie samt Esoterik & Okkultismus zu rechtfertigen, behauptete sie, Adolf Hitler sei besessen gewesen.

Damit wird die hohe Intensität des ideologischen Wirkungsgrades der hier betroffenen Theosophie durch personelle Zurschaustellung von „theosophischen Kultfiguren“ angesichts einer vom dortigen Maß deutlich übersteigerten Erhöhung und Vergötterung von „Lucifer“, Okkultismus und Esoterik zweifellos offenbart, was die Vernunftseigenschaften sowie Rücksichtnahmegebote erheblich zum Nachteil der Bevölkerung nahezu nach Willkür im Rahmen kaum eingrenzbarer Kompetenzen des Lucis Trust reduzieren kann.

„Lucifer“, Okkultismus und Esoterik in einer noch dazu übersteigerten Ausprägung i.S. des Nationalsozialismus (1933 – 1945) als politische Zwangsreligion auf verbindlicher völkerrechtlicher Ebene.

Dies nochmals verdeutlicht: The Esoteric Meaning of Lucifer  (Link auf die Webseite des Lucis Trust)

Auf jener Unterseite des Lucis Trust taucht in etwa das antichristliche Kreuz von Scientology auf, was deren Verquickungen ebenso verdeutlicht.

Staatsstreich der Organe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland auf völkerrechtlicher Ebene.

H.P. Blavatsky wird dort als Lehrer von Alice Bailey aufgeführt. Blavatsky war Mitbegründerin der Theosophischen Gesellschaft und ist deren Aushängeschild bis heute geblieben. Alice Bailey wird als ernsthafter Schüler und Lehrer der Theosophie bezeichnet, einer spirituellen Tradition, die Luzifer von der Venus auf unseren Planeten herabgestiegen sieht.

Der Lucis Trust besitzt ein „Weltweites Netzwerk der Diener“. Diese sind ideologische Sinnesverwandte. Wie werden dann diejenigen Menschen bezeichnet, die diese Ideologie nicht teilen wollen? Auch damit näherte man sich dem „Gewissen“ der elitären Führung der damaligen Nationalsozialisten.

Chronologie: Geschichte des Lucis Trust (Link auf die Webseite des Lucis Trust)

„Der Lucis Trust wurde von Alice und Foster Bailey als ein Medium gegründet, um das Erkennen der universalen geistigen Prinzipien zu fördern, die das Herz aller Arbeit für den Aufbau rechter Beziehungen sind. Der Lucis Trust wurde im Staat New Jersey, USA, am 5. April 1922 eingetragen. Eine gesonderte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lucis Trust Ltd., wurde als pädagogisch, karitative Organisation gegründet und 1935 in Grossbritannien eingetragen. Und im Jahre 1951 wurde Lucis Trust als rechtlich selbstständig in der Schweiz etabliert, mit einem Büro in Genf.“

Anm.: Lässt diese Chronologie gar erkennen, dass es ideelle Kreise gibt, die bereits deutlich vor dem Zweiten Weltkrieg bestrebt waren, der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg in Form der Vereinten Nationen ihre Ideologie überzustülpen? Eine logisch berechtigte Frage, die einen erschüttern lässt, da daran die Organe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beteiligt sind.

Lucis Trust und Vereinte Nationen scheinen eine Form von esoterischer Zwilling zu sein, was die Kircheneigenschaft des Lucis Trust innerhalb der Vereinten Nationen abermals verdeutlicht: „It is interesting to contemplate that this conference happened in a city named after a prior incarnation of Master Kuthumi. Also, the UN is mainly based in two of the planetary centres, New York and Geneva.“ (Quelle https://www.lucistrust.org/blog_wgun/un_manifesting)

 „The solar angels „fell“ as an act of choice and of supreme sacrifice on behalf of humanity. Those „Lords of Knowledge and Compassion and of ceaseless persevering Devotion“ are ourselves, and we in turn must consciously choose to take control of our incarnation in form, seeking Purpose and thereby rendering life on Earth a gift of sacrifice to the lesser lives dependent on our care.“ (Quelle https://www.lucistrust.org/arcane_school/talks_and_articles/descent_and_sacrifice)

Durch die sog. Inkarnation in nur „beschränkte“ Wesen wie Menschen seien jene selbst als wertlos zu erachten. Die Erde zu einem Geschenk des Opfers für das geringere Leben dort machen. Und exakt die Wiederauferstehung jenes menschenfeindlichen Weltbilds sollte laut Bundesverfassungsgericht (Beschluss des Ersten Senats vom 04. November 2009 – 1 BvR 2150/08) „angesichts“ des damit verbundenen, sich „allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens“ durch die als „Gegenentwurf“ hierzu verstandene „Bundesrepublik Deutschland“ verhindert werden (s.u.).

„Lucifer“, Esoterik und Okkultimus i.S. einer nahezu maximalen Intensität als Berater im Rat „Wirtschaft und Soziales“ (Economic and Social Council, ECOSOC) als einem der fünf Hauptorgane der Vereinten Nationen (s.o.). Als Bindeglied zur Politikebene der Generalversammlung (s.o.).

Ohne Wahlrecht der Bürger! 

III.

Indem die Bundesrepublik Deutschland an das von ihr mitbeschlossene Völkerrecht gebunden ist und dieses sowohl auf Ebene des Bundes als auch der Länder vollzieht, entfalten die Kompetenzen des Lucis-Trust unmittelbare Rechtswirkungen zwischen den Organen der Bundesrepublik Deutschland und der Bevölkerung, die in ihrer Gesamtheit und jeweils als Individuum davon berührt wird.

Art 25 GG: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Das ist sowohl religiöse als auch weltliche Machtübernahme der Theosophen über die völkerrechtliche Ebene in nicht transparenter Form.

Allein der Wertgehalt der Bezeichnung „Lucis Trust“ bestätigt die überhöhte Arroganz und erhöhte gewünschte Unantastbarkeit, welche die Theosophie gleichfalls mit ihren wissenden und unwissenden Mitgliedern in ihren Organisationen alltäglich ohne der Arbeit angemessene Ruhepausen pflegt.

Also ähnlich wie 1933 unter den sog. Nationalsozialisten auf nationaler Ebene durch Schulterschluss von Kirche und Staat. Damit werden grundlegende Werteprinzipien des Grundgesetzes verletzt. Das gilt für den Säkularismus und die Glaubensfreiheit. Vereinte Nationen mit religiöser Beteuerung namens „Lucifer“ und „Theosophie“ inkl. „Lucis Trust Programmen“ und nicht näher bestimmbaren „Aktivitäten“ sowie Bildungsmaterial aus dem Repertoire der „Lucis Verlage“. Also ähnlich wie die neureligiösen Vereinigungen dies mit ihren Mitgliedern und Spendern tun, die es umzuerziehen gilt.

Ähnlich wie bei den ebenso intransparenten neureligiösen Kräften wird beim Lucis Trust von Bildungseinheiten und -verlagen sowie Aktivitäten gesprochen, indem durch den Lucis Trust diese neureligiösen Kräfte die ideologische Herrschaft über die Vereinten Nationen erlangen. Und dies noch dazu nicht nur als ideologischer Mantel, sondern spezifisch in zentralen Bereichen wie Wirtschaft und Soziales. Skandalträchtig und brisant deshalb ebenso die informelle Vertuschung der Macht und des hohen Organisations- und Steuerungsgrades und des Zusammenhaltes und des zentralen sogar überstaatlichen Einflusses dieser neureligiösen Kräfte durch die staatlichen (Bund und Länder) und kirchlichen Sektenbeauftragten. Zuverlässige Medien? „Ohnmächtige“ Richter am Bundesverfassungsgericht?

IV.

In der Realität jedoch ohne Staatskirche und ohne religiöse Beteuerung, da man jedem Glauben fernbleiben darf. Und dieses Wahlrecht besteht für die Bevölkerung nicht. In der Präambel des Grundgesetzes wird zudem von „Gott“ gesprochen und nicht von „Lucifer“, was angesichts der schwer eingrenzbaren, weitreichenden Kompetenzen des Lucis Trust ein unauflösbarer Widerspruch ist.

„Christlich“ in diesem rechtlichen Sinne nicht religiös auslegen. Sondern als gewohnheitsmäßige Ausstattung des Begriffs „Gott“ im aktuellen Grundgesetz. Indem das Volk überwiegend nicht damit rechnen konnte, dass der „Gott“ des geltenden Grundgesetzes „Lucifer“ ist. Sondern der abendländlichen Kultur zuzurechnen ist, die noch keinen dem entgegenstehenden gesellschaftlichen oder politischen Wandel erfahren hat.

Das gilt ebenso für den Säkularismus, d.h. das Gebot der Trennung von Kirche und Staat und dem Verbot einer Staatskirche, also ohne zwingende Verpflichtungen der Bürger, einer Religion mit weltlichen Pflichten unterworfen zu sein. Dessen gravierender Bruch durch die Kompetenzen des Lucis Trust automatisch und obligatorisch und ausnahmslos, d.h. ohne Möglichkeit der Bürger, sich diesem auf rechtlichem Weg entziehen zu können, vollzogen wird.

Es geht somit vorliegend nicht darum, ob das Gebot der Trennung von Staat und Kirche strikt oder mild auszulegen sei (z.B. Kreuz in Klassenzimmern, beamtete Pfarrer bei Bundeswehr oder im Strafvollzug etc.), ebensowenig um die beiden im Grundgesetz normierten Ausnahmen Religionsunterricht in Schulen und Kirchensteuerprivileg, denen man sich entziehen kann (die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen bzw. keine Kirchensteuer bei Austritt), sondern um den wahllosen und ungefragten Entzug der Glaubensfreiheit der Bürger und der Etablierung einer Staatskirche in verpflichtenden weltlichen Angelegenheiten auf halb verschleierter völkerrechtlicher Ebene.

Das Volk musste somit folgerichtig davon ausgehen, dass der abendländisch „christlich“ bezogene „Gott“ im Sinne der Präambel des Grundgesetzes keine Rechte und Pflichten, also sog. Gesetze oder Verträge, für die Bewohner des Bundesgebietes auslöst. Während „Lucifer“ sich hinterlistig zum ideellen Oberhaupt der Vereinten Nationen aufgeschwungen hat und windig die Geschicke in Wirtschaft und Soziales (s.o.) „rücksichtsvoll“ und erhaben für die selbst unterrichtete (s.o.) Menschheit lenkt.

Und während die neureligiösen Kräfte sich als religiös Verfolgte präsentierten und die Rechtsprechung vor Gerichten in Religions- und Gewissensfragen oberflächlich prägten, haben diese ihre Religion namens Theosophie der Weltbevölkerung, darunter die Bundesrepublik Deutschland, unter Mitwirkung der Organen des Grundgesetzes zwangsweise übergestülpt.

Als Ursache die fehlende Transparenz, die quasi zur willkürlichen Verkürzung oder gar vollständigen Entmündigung des Willens der Bürger führt.

Art 56 GG: Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Dem Bundespräsidenten steht somit das Wahlrecht zu, seinen Eid ohne religiöse Beteuerung abzulegen.
 
Dieses Wahlrecht wird der Bevölkerung entzogen. Vereinte Nationen samt Bundesrepublik Deutschland mit religiöser Beteuerung namens „Lucifer“ und „fundamentaler Theosophie“ (s.o.) unter Mitwirkung des Lucis Trust im weltlichen Kernbereich „Wirtschaft und Soziales“ (ECOSOC) sowie der Nichtregierungsorganisation (NGO) Weltweiter Guter Wille in der Öffentlichkeitsabteilung der Vereinten Nationen (s.o.), was die hohe Intensität des unzumutbaren Eingriffs in die Werteordnung des geltenden Grundgesetzes offenbart.
 
V.
 
Art 4 (1) GG: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Art 137 (1) WRV zu Art 140 GG: Es besteht keine Staatskirche.
 
Somit ohne Kenntnis der Bevölkerung eine Verbindung von Staat und Religion auf völkerrechtlicher Ebene. Mitveranlasst von den Organen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Bitte durchatmen.
 
Religion ist jedoch Privatsache jedes Bürgers.
 
Daher das Gebot von Trennung Kirche und Staat. Wobei vorliegend zu betrachten ist, dass der Lucis Trust über der politischen Generalversammlung der Vereinten Nationen steht als sog. Bindeglied im Rahmen des auserlesenen Rats für Wirtschaft und Soziales (s.o.). Religion steht somit über der Politik. Letztere hat die religiösen Leitlinien in die weltlichen Gesetzgebungen einfließen zu lassen (s.u.). Dies geschieht gewohnheitsmäßig seit wohl Jahrzehnten unter Mitwirkung der Organe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Eine juristische Rechtfertigung für diese ausnahmslose Suspendierung von Kerngehalten des Grundgesetzes (vgl. Art 79 Abs. 3 GG; s.u.) kann unter keinen Umständen gegeben sein, was für andere Mitglieder der Vereinten Nationen – was die garantierte Glaubensfreiheit betrifft – ebenso zutreffen dürfte. 

Art 1 (2) GG: Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Art 1 (3) GG: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Dieser Sachverhalt führt somit zu einem berechtigten vollständigen Vertrauensverlust. Zu einem absoluten Staatsbankrott. Nicht finanziell gesehen, sondern hoheitsmäßig.

Art 79 (3) GG: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre vom Volk abgeleitete Befugnis zum Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen, die aus dem Grundgesetz (GG) folgt, willkürlich und klammheimlich zugunsten einer radikalen nationalsozialistischen Ideologie unter Brüchen des Kerngehalts des Grundgesetzes missbraucht.

Willkürlich, d.h. ohne gesetzliche Grundlagen und unter Missachtung geltender Rechtsgrundsätze, was kein subjektives Verschulden voraussetzt, damit der Rechtsverstoß eintritt.

Das ist eine enorm schwerwiegende Situation. Nachgerade für die Organe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit des theosophischen Nationalsozialismus.

VI.

Den hoheitlichen Organen der Bundesrepublik Deutschland steht somit das Unrecht auf der Stirn geschrieben. Eine Beteiligung dieser Organe am Zustandekommen des (friedlichen) Widerstandsrechts ist nicht erforderlich. Es gibt kein milderes Mittel, das in Frage käme. Dies würde das Abwehrrecht des Bürgers gegenüber einer bereits seit vielen Jahren gewohnheitsmäßig rechtswidrig ausgeübten Staatsgewalt gefährden oder gar vereiteln.

Nun wird hoffentlich jedem deutlich, an welcher Stelle sich die Bundesrepublik Deutschland gerade befindet.

Von einer Inanspruchnahme des Widerstandsrechts der Bürger wird noch abgeraten, da der Sachverhalt erst verbreitet werden sollte, um den Staatsorganen die Möglichkeit einzuräumen, sich gegenüber der Bevölkerung zu diesem Sachverhalt zu erklären.

Nicht nur zu den ideellen Motiven, die erschüttern, sondern ebenso zu den rechtlichen Schäden:

  • Art 4 (1) GG: Zwangsreligion: Verstoß gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit jedes Einzelnen: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  • Art 137 (1) WRV zu Art 140 GG: Kein Säkularismus: Verstoß gegen Trennungsgebot Staat und Kirche: Es besteht keine Staatskirche.
  • Kein Föderalismusgebot: Kompetenzen von Bund und Ländern ad absurdum geführt
  • Kein Demokratiegedanke: Demokratie ohne Trennung von Kirche und Staat nicht realisierbar
  • Das gesamte Rechtsstaatsprinzip ist davon betroffen
  • Ebenso die Gesamtwertung, die hinter dem Grundgesetz steht
  • Art 79 (3) GG: Bruch der sog. „Ewigkeitsklausel“: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
  • Art 1 (3) GG: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
  • Präambel des GG: Unauflösbarer Widerspruch gegenüber der Präambel des Grundgesetzes: Dort wird von „Gott“ gesprochen und nicht von „Lucifer“ (sog. Lucis Trust inkl. Weltreligion in weltlichen Angelegenheiten durch „Beraterstatus im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen“. Über die Nichtregierungsorganisation (NGO) Weltweiter Guter Wille Mitwirkung in der Öffentlichkeitsabteilung der Vereinten Nationen. Dazu nicht näher benannte Unterstützungsarbeit für UN Programme): Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. 

Wenn der Kerngehalt des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland willkürlich und klammheimlich und bereits seit vielen Jahren, bzw. womöglich Jahrzehnten, gewohnheitsmäßig durch die Organe des Grundgesetzes mit unüberschaubaren Konsequenzen zulasten des Volkes gebrochen wird, sollte die unweigerliche Folge sein, dass den hoheitlichen Stellen jedwede Eingriffsbefugnisse fehlen. Auch das Recht, für die Bundesrepublik Deutschland und deren Bevölkerung zu sprechen oder zu handeln (politischer Staatsbankrott, der einen rechtlichen Notstand zugunsten der Bürger auslöst).

Letztlich wurde das Grundgesetz auf den Weg gebracht, um exakt dies (s.o.) zu verhindern wegen der Erfahrungen aus der Zeit des theosophischen Nationalsozialismus.

Das Grundgesetz als sog. „Anti-Nazi-Verfassung“: „Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG …“ (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 04. November 2009 – 1 BvR 2150/08).

Anm.: Was diese Angelegenheit noch verwerflicher macht, ist die Tatsache, dass diese religiöse Zwangsideologie (Theosophie), die bereits die damaligen Nationalsozialisten „beflügelte“, über das Ressort Wirtschaft und Soziales zentral von höchster weltlicher Stelle (Vereinte Nationen) implementiert wird in die zentralen weltlichen Bereiche bis hin zur Erziehung und Bildung von Kindern. Und all dies offenbart die Ursachen der dramatischen Zustände in dieser Welt. Wesentlich harmloser wäre somit eine Zwangsreligion, der man „lediglich“ sonntags beim Götzendienst obligatorisch beipflichten müsste.

Ausmaß und Schwere dieses Verstoßes gegen die Grundwerte unseres Grundgesetzes könnten demnach nicht gravierender sein.

Jeder Versuch einer öffentlichen Stelle, diesen Wertebruch des Grundgesetzes zu ignorieren, würde deren aktiven Bejahung des theosophischen Nationalsozialismus gleichkommen.

VII.

Das Ausmaß der gravierenden Rechtsverletzungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Bürgern ist nicht eingrenzbar. Da dies seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten die gelebte grundgesetzwidrige Praxis im Bereich Wirtschaft und Soziales (inkl. Bildung) ist (s.o.), also konkreten Einzug in die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung fand.

Letztlich sind die Vereinten Nationen die treibende Kraft hinter der Gesetzgebung. Dort entstehen die Leitlinien, die Empfehlungen genannt werden (s.o.). Diese werden von den Mitgliedern der Vereinten Nationen durch ihre jeweils existierenden Gesetzgebungsverfahren in jeweils nationales Recht umgesetzt, für Deutschland oft über vorausgehende EU-Prozesse (Richtlinien etc.), soweit das allgemeine Völkerrecht die Mitgliedstaaten und deren Bevölkerungen nicht bereits unmittelbar bindet (Art 25 GG, s.o.). In jenen Empfehlungen wird in der Regel bestimmt, dass die Mitgliedstaaten in Abständen über ihre Gesetzgebung (Legislative) und Praxis (Exekutive) in Bezug auf die Angelegenheiten berichten, mit denen sich die vorliegende Empfehlung befasst. In diesem Zug soll überprüft werden, inwieweit den Bestimmungen der Empfehlung tatsächlich Geltung verschafft worden ist und inwiefern bei der Anpassung oder Anwendung der Empfehlungen Änderungen für notwendig erachtet werden. So behalten die Vereinten Nationen samt Lucis Trust ihren Daumen auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten für unbestimmte Zeit. Hier das Beispiel einer derartigen Empfehlung, bei der die Vereinten Nationen in das Recht des Ehewillens und der Eheschließung innerhalb der Mitgliedstaaten eingreifen, dabei ist dem Wirtschafts- und Sozialrat Bericht zu erstatten, woran sich ebenso erkennen lässt, dass dabei vor keinem Belang halt gemacht wird (Bevormundung der Mitgliedstaaten in nahezu allen rechtlichen Angelegenheiten).

Die zwangsläufige Folge davon muss sein, dass ein großer Teil der Gesetze in Deutschland grundgesetzwidrig ist. Ebenso exekutives Handeln beruhend auf grundgesetzwidrigen Gesetzen.

Letztendlich befindet sich die Bundesrepublik Deutschland exakt in der Position wie nach dem Zweiten Weltkrieg. Allerdings ohne Besatzung durch die sog. Alliierten. Sowohl das Grundgesetz als auch die Gesetzgebung des Bundes und der Länder hat von neuem zu beginnen, da stetig beeinflusst durch radikal theosophische Kräfte (s.o.). Wer wäre dazu legitimiert? Die heutigen Organe des Grundgesetzes mit Sicherheit nicht. Auch hiergegen würde den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland ein Widerstandsrecht (rechtlicher Notstand) zustehen.

Nun lichtet sich ebenso das Geheimnis hinter den sog. Reichsdeutschen, die von diesem gravierenden Sachverhalt ablenkten und ideologisch der Theosophie entsprechen.

Wie effektiv diese neureligiöse Machtübernahme (s.o.) auf völkerrechtlicher und damit auf bundesdeutscher Ebene (s.o.) vor der Bevölkerung verschleiert wird, dürfte aufzeigen, dass sich der Autor dieses Beitrags, der Rechtsanwalt ist, über Jahre mit diesem Geflecht aus neureligiösen Kräften beschäftigen musste, um diese Machtübernahme mit all ihren rechtlichen Auswirkungen (s.o.) erblicken zu können.

Wie sehr die katholische Kirche dabei beteiligt ist (s.o.) durch Täuschung, beweist folgende Stelle auf kath.net:

„Ausgesprochene „Psycho-Sekten“ gibt es heute – Gott sei Dank – nicht mehr. (Deren Blüte war in den 70er- und 80er-Jahren. Das einzige Relikt aus dieser Zeit ist noch Scientology, das auf Lafayette Ronald Hubbard und seine Lehre „Dianetik“ aus dem Jahr 1950 zurückgeht.)“

Tatsache ist, dass es – neben der katholischen und damit verbrüderten evangelischen Kirche – nahezu ein Dutzend dieser theosophischen „Psycho-Sekten“ gibt, wobei Scientology nur eine einzige davon ist. Ohne diese Organisationen hier im Einzelnen aufzählen zu wollen wegen möglicher Repressalien, sind allein die Mormonen ein weiteres prominentes Beispiel für theosophische sog. Sekten. Ähnlich die Zeugen Jehovas. Weitere sog. neureligiöse Sekten, sogar mit Hauptsitz in Deutschland, lassen sich leicht ermitteln. Zumal die Anthroposophie des Ur-Theosophen Rudolf Steiner, der ebenso „Lucifer“ anbetete, lediglich ein Ableger bzw. Subunternehmen der Theosophie ist. Oder denken wir an den theosophischen Zirkel und Winkel gewisser Kreise. Zutreffend ist jedoch, dass deren Bestrebungen größtenteils in den 70er- und 80er-Jahren begannen und bis einschließlich heute fortgeführt werden (unter der Schirmherrschaft des Lucis Trust im vermeintlichen Auftrag aller UN-Bürger; s.o.).

Ähnlich penetrant und rücksichtslos, wie die Zeugen Jehovas ungefragt durch fremde Vorgärten marschieren, um am Sonntag unangemeldet vor fremden Türen zu stehen, hat sich der Lucis Trust zum religiösen und weltlichen Oberhaupt der Vereinten Nationen samt Deutschland aufgeschwungen.

VIII.

Wie die Organe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland darauf kommen, nach den schlechten Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus der Theosophie über die Hintertüre einer halb verschleierten Ebene des Völkerrechts erneut Entscheidungsbefugnisse einzuräumen, noch dazu ausschließlich weltliche Angelegenheiten betreffend, und dies seit vielen Jahren nicht nur in Deutschland, sondern weltweit, muss tiefgreifend erörtert werden.

Sämtliche hoheitlichen Stellen der Bundesrepublik Deutschland müssten ihre Mitarbeiter unverzüglich von allen Rechten und Pflichten suspendieren. Sämtliche Parlamentarier müssten ihr Mandat unverzüglich niederlegen. Andernfalls würde dieser oben beschriebene nationalsozialistische Putsch auf verschleierter völkerrechtlicher Ebene sichtbare Formen im Rahmen einer offen zelebrierten nationalsozialistisch-theosophischen Diktatur der Organe der Bundesrepublik Deutschland gleichkommen.

Da die Rechtslage eindeutig und hiermit geklärt ist, sollten auch die hoheitlichen Organe, nachgerade Gerichte und Sicherheitsbehörden, Vernunft bewahren. Jeder erkennbare Versuch, diese Rechtslage entweder nicht anzuerkennen oder gar zu vereiteln, könnte zu unerwünschten Situationen der Unvernunft unter Menschen führen.

Es wird gebeten, diesen Text auch den Chefredakteuren und Räten der Medien zukommen zu lassen und diese dabei an ihre journalistischen Sorgfaltspflichten zu erinnern.

Jeder einzelne sollte dringlich davon absehen, diesen Sachverhalt für unseriöse Absichten oder Rachegedanken zu instrumentalisieren. Vorliegend steht die objektive Sicherung der Grund- und Menschenrechte der Bevölkerung im Vordergrund und nicht das subjektive Interesse von Einzelnen, jemanden dafür moralisch zu verurteilen und/oder abzustrafen.