Es gibt in der Regel zwei Arten von „Vollüberwachung“. Die eine geschieht legal, d.h. auf Grundlage der geltenden Rechtsordnung. Dazu müssen dann richterliche Beschlüsse vorliegen etc. Diese Form der Überwachung geschieht meist heimlich, damit die Zielperson diese nicht bemerkt. Hiervon verspricht man sich weitere Hinweise wie z.B. auf weitere Täter, Hintermänner, Beweismittel etc.
Dann gibt es aber noch eine andere Form der „Vollüberwachung“. Diese demonstriert, wie lächerlich in Wahrheit das Getöse wegen der NSA ist. Dieses ist ein reines Ablenkungsmanöver davon, dass es in jedem Land eine „Power“ (sog. „Staat im Staat“) gibt, die mit den Bürgerinnen und Bürgern in der Praxis macht, was sie möchte.
Ein Netz von Tausenden von „Logenbrüdern u. -schwestern“ und deren Knechten in allen vorhandenen Milieus ausgestattet bei Bedarf mit den notwendigen technischen Errungenschaften sowie Kontakten zum Staat und zu den Monopolisten der sog. „freien sozialen Marktwirtschaft“ kann dabei eine „Vollüberwachung“ bieten, von der unsere regulären Polizeikräfte, deren Mitarbeiter gewisse rechtsstaatliche Regeln einzuhalten und vertraglich festgeschriebene Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche haben, nur träumen können.
Die „Vollüberwachung“ durch diese heimliche Macht im Staate kann dabei durchaus provokant ablaufen. Die Zielperson soll sich ständig sicher sein können, dass sie „vollüberwacht“ wird. Dies wird dazu benutzt, um Menschen einzuschüchtern oder um sie gefügig zu machen. Denn wer hat schon Lust, sein gesamtes Privatleben aufzugeben? Wenn man Familie und Kinder hätte, könnte man dies wohl nicht durchstehen.
Zeit für „leben und leben lassen“. Wir greifen doch auch nicht das Leben von einzelnen „Logenbrüdern“ an.