Wir erinnern uns: Wir haben vom Bundesinnenministerium auf unsere Kampagne hin keine Antwort auf die Frage erhalten, ob dieses Amt ausschließen könne, dass Chemtrails versprüht werden. Diese Frage stellten wir übrigens, bevor diese gewaltigen Unwetter losgingen. Eine einfache und verständliche Frage oder? Aber keine Antwort!
Unsere Neujahrsprotestaktion: Keine Antwort des Bundesinnenministeriums ist auch eine Antwort!
Die Behörden in Deutschland, die der Gefahrenabwehr dienen oder die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften überwachen, haben jedoch eine Amtsträger-Garantenstellung. Diesen Behörden obliegt somit die rechtliche Schutzpflicht, Schaden von Mensch, Umwelt und Tieren fernzuhalten. Ihnen kommt daher eine so genannte „Wächterfunktion“ zu, zu dessen Ausübung die Verantwortlichen verpflichtet sind.
Und dieser Überwachergarantenstellung kommen die deutschen Behörden nicht nach!
Die Aufgabe, den einzelnen Bürger vor Straftaten – hier Umweltstraftaten und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wegen des für uns Menschen schädlichen Feinstaubes und der Illegalität dieser Maßnahmen– zu schützen, ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sogar nicht nur Reflex- oder Nebenwirkung einer Berufspflpflicht anderen Inhaltes, sondern sie ist wesentlicher Bestandteil der Berufspflicht selbst (BGHSt 38, 388 = NStZ 1993, 383).
Müssen wir die zuständigen Behörden wirklich an diese allgemeinen Rechtsgrundsätze erinnern? Wie lange wollen die Behörden wie das Umweltbundesamt, die Innenministerien etc. noch beim Thema „Chemtrails“ zusehen? Dass die dortigen Verantwortlichen, d.h. die Behördenleiter etc., nichts davon wissen, glaubt ihnen doch keiner mehr, wenn man alle Fakten auf den Tisch legt und notfalls Experten aus den USA einfliegen lässt, weil sich hier in Deutschland kein Experte traut, seinen Mund aufzumachen.
Sehr geehrte Beamtinnen und Beamte, sofern Sie zuständig sind, handeln Sie bitte endlich und schauen Sie nicht mehr länger weg! Oder wollen Sie noch warten, bis auch Ihr Haus und Garten von den Fluten davongeschwemmt werden?