Wie wir berichtet hatten, hat unser Teilnehmer gegen das Urteil im Fall Kachelmann Berufung eingelegt.
Uns liegt jetzt die Berufungsbegründung vor. Darin stellt Rechtsanwalt Dominik Storr u.a. fest:
„Bei dem angegriffenen Urteil handelt es sich somit um eine klare Fehlentscheidung, welche die verfassungsrechtlich gebotenen Auslegungsgrundsätze bei der Deutung von Äußerungen und den in Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG normierten Persönlichkeitsrechtsschutz vollends ignoriert.“
An anderer Stelle heißt es:
„In diesem Lichte erscheinen die inkriminierten Äußerungen noch verwerflicher. Denn die Themen „Chemtrails“ und „Geo-Engineering“ sind nicht verrückt, und sie stammen auch nicht von Verrückten oder von Neonazis, sondern sie stammen von hochkarätigen Wissenschaftlern und sind demnach sehr real.“
Das liest sich gut. Lesen Sie hier weitere Auszüge aus der Berufungsbegründung.
Mehr zum Fall Kachelmann erfahren Sie [hier].