Über den Fall Kachelmann und die Bürgerinitiative Sauberer Himmel wird inzwischen bundesweit berichtet, so auch in Baden-Württemberg. Zu der in der dapd-Meldung aufgegriffenen Äußerung des gegnerischen Anwalts, wir würden die Prominenz seines Mandanten für unser Anliegen ausnutzen, so müssen wir dazu Folgendes sagen: Nicht unser Teilnehmer, sondern Herr Kachelmann hat gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Hätte er dies nicht getan, wäre diese Sache längst eingeschlafen.
An dieser Stelle wollen wir uns auch bei den Pressevertretern bedanken, die bei der Verhandlung anwesend und über den Fall Kachelmann berichtet haben. An den Berliner Kurier richten wir die höfliche Mitteilung, dass wir weder eine „Giftwolken-Truppe“ noch „Verschwörungs-Freaks“ sind, was bereits aus einem flüchtigen Blick auf unsere Webseite hervorgeht.