Unser Rechtsanwalt hatte am 07.07.2011 und 11.07.2011 das Umweltbundesamt sowie das Luftfahrt-Bundesamt angeschrieben. So wurde zum Beispiel das Luftfahrt-Bundesamt gebeten, die Flugzeuge der Fluggesellschaft Ryanair auf den deutschen Flughäfen zu inspizieren. Vom Umweltbundesamt erwarteten wir, dass es die Luft, aber auch Flüsse, Seen und die Böden, auf Stoffe wie Aluminium, Barium, Kupfer, Strontium, Cadmium, Nickel, Arsen, Chrom, Magnesium und Eisen untersucht und den zahlreichen Hinweisen, die für die Existenz der so genannten “Chemtrails” sprechen, endlich nachgeht. In diesem Zusammenhang hatten wir die Behörden an ihre rechtliche Garantenpflicht erinnert.
Lesen Sie hier die Antwort des Umweltbundesamtes vom 21.07.2011
Lesen Sie hier die Anwtort des Luftfahrt-Bundesamtes vom 21.07.2011
Vor allem das Umweltbundesamt sieht sich bis heute nicht veranlasst, eigene konkrete und insbesondere wissenschaftliche Untersuchungen vorzunehmen, obwohl es bereits seit 2004 mit unzähligen Anfragen von besorgten Bürgern – aber auch von Politikern und anderen Behörden – und Hinweisen konfrontiert wird. Das Umweltbundesamt bewegt sich somit seit 2004 im „Glaubensbereich“, was das Amt jedoch den besorgten Bürgern, die keine Wissenschaftler sind, unterstellt. Das Amt möchte ja auch die am 07.07.2011 übersandten Bilder von unzähligen ungewöhnlichen „Kondensstreifen“ über dem Bayerischen Spessart – zu einer Uhrzeit, in der normalerweise kaum Flugverkehr herrscht – selbstverständlich wieder ohne jedwede konkrete Prüfung als gewöhnliche Kondensstreifen ausgemacht haben. Auch hierbei bewegt sich das Umweltbundesamt im „Glaubensbereich“.
Wir Bürger werden daher die Aufgabe des Umweltbundesamtes, das übrigens von unseren Steuern finanziert wird, übernehmen und den „Glaubensbereich“ verlassen, indem wir wissenschaftliche Untersuchungen vornehmen lassen. Mehrere Regenwasserproben finden sich bereits in verschiedenen Laboratorien. Sobald wir die ersten Ergebnisse haben, werden wir auch Feststoffe, die vom Himmel fallen, wissenschaftlich untersuchen lassen.
Unser Rechtsanwalt hat in der Zwischenzeit die vom Umweltbundesamt nach dem Umweltinformationsgesetz erhaltene Akte studiert. Er möchte noch die Antwort der Deutschen Flugsicherung auf sein Schreiben vom 18.07.2011 abwarten und sodann eine ausführliche Stellungnahme zu den bisherigen Ergebnissen seiner Arbeit für die Bürgerinitiative abgeben.