Nachdem das Bundesumweltamt unserem mit Schreiben vom 06.06.2011 geltend gemachten Anspruch aus dem Umweltinformationsgesetz auf freien Zugang zu Umweltinformationen hinsichtlich der Maßnahmen des Geo-Engineering nicht nachgekommen ist bzw. unser Schreiben trotz Fristsetzung bis zum 24.06.2011 nicht beantwortet hat, sahen wir uns veranlasst, noch einmal nachzulegen. Lesen Sie hier das Schreiben an das Umweltbundesamt vom 01.07.2011.
Auch der Deutsche Wetterdienst hat auf unser Schreiben vom 06.06.2011, mit dem wir Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz geltend gemacht haben, nicht geantwortet. Wir mussten deshalb auch beim Deutschen Wetterdienst nachlegen. Lesen Sie hier das Schreiben an den Deutschen Wetterdienst vom 28.06.2011.
Das Luftfahrt-Bundesamt hat auf unser Schreiben vom 06.06.2011 lediglich geantwortet, dass der Behörde keine Informationen zum Geo-Engineering vorlägen.
Es scheint so, als hätten die deutschen Behörden bereits aufgegeben, die Existenz der so genannten „Chemtrails“ gebetsmühlenartig zu bestreiten. Offenbar haben wir die deutschen Behörden mit unseren Schreiben vom 06.06.2011 etwas durcheinander gebracht, denn nach Auskunft unseres Rechtsanwaltes ist es äußerst ungewöhnlich, dass Schreiben, mit denen der gesetzlich verankerte Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen geltend gemacht wird, von den Behörden nicht beantwortet werden.